Aufgrund der Aktualität der Förderungen bitten wir Sie, uns kontaktieren Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand, wo, wie viel und unter welchen Bedingungen Sie sich bewerben können. Wir beantragen selbst keine Fördermittel, helfen Ihnen aber gerne bei der Beantragung, zum Beispiel mit technischen Spezifikationen oder Empfehlungen für ein geeignetes Unternehmen, das sich mit Förderanträgen befasst.
IN ZEHN SCHRITTEN ZUR ERFOLGREICHEN FÖRDERUNGBis zu 85 Prozent der förderfähigen Projektkosten. So kann es sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine Subvention für den Bau von Wokout-Spielplätzen handeln. Das Verfahren für den erfolgreichen Bezug einer Förderung verläuft mehrstufig. Der gesamte Prozess kann im Voraus vorbereitet werden. Im Folgenden finden Sie die zehn grundlegenden Schritte, die zum erfolgreichen Bezug von Fördermitteln führen. |
1) Erstellung des Projektplans entsprechend den Bedürfnissen der Gemeinde Die Gemeinde sollte Investitionsprioritäten gesetzt haben, wie z. B. Investitionen in Sportanlagen und Sportgeräte, und zumindest eine grundsätzliche Vorstellung davon haben, wofür sie das Geld benötigt und wofür sie es verwenden will, d.h. sie sollte einen Projektplan erstellt haben. Es sollte: - Festlegung des zu erreichenden Ziels (z.B. Sportplatzanlagen), der Projektstruktur (hinsichtlich Leistungen, Aufwand und Personal sowie Umsetzungszeit) - Geben Sie die Zielgruppen an, die mit dem Projekt angesprochen werden sollen (z. B. Einwohner der Gemeinde, Jugendliche usw.).
Einige Förderprogramme verlangen, dass die Gemeinde ihren vorläufigen Projektplan in Form eines Strategiepapiers erstellt, das vom Gemeinderat genehmigt wird.
2) Suche nach einem geeigneten Förderaufruf für den Plan der Gemeinde Förderaufrufe, also Anreize zur Einreichung von Förderanträgen, sind in der Regel nur für eine begrenzte Zeit geöffnet. In der Regel handelt es sich dabei um einen Zeitraum von ein bis drei Monaten. Es werden Förderaufrufe ausgeschrieben, um Projekte finanziell zu unterstützen, die den Prioritäten des jeweiligen nationalen operationellen Programms entsprechen - z.B. im Bereich der Sportförderung. In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden dann weitere Bedingungen festgelegt, wie z. B. die Art der förderfähigen Antragsteller, der Prozentsatz der Unterstützung (d. h. die Kofinanzierung), der territoriale Schwerpunkt usw. Wenn eine Ausschreibung ausgeschrieben wird, enthält diese immer strategische Ziele, die innerhalb des Projekts erreicht werden sollen.
Der Projektplan muss den strategischen Zielen des jeweiligen nationalen operationellen Programms und anderen in der Förderaufforderung festgelegten Bedingungen entsprechen, andernfalls wird der Finanzhilfeantrag nicht erfolgreich sein.
3) Einreichung eines Antrags auf Unterstützung Der Förderantrag ist ein wichtiges Dokument, das über den Erfolg des Antrags entscheidet. Einem Förderantrag sind in der Regel viele obligatorische Anlagen beizufügen. Die Liste der verpflichtenden Anhänge und sonstigen Anforderungen des Förderantrags ist in der Regel Teil der Aufforderung selbst, sie beinhaltet aber immer einen Projektplan, in einigen Fällen auch eine Machbarkeitsstudie.
In dieser Phase ist es notwendig, die Unterlagen an die angekündigte Ausschreibung anzupassen und detailliert zu bearbeiten. Der Projektplan sollte Informationen über die Bereitschaft des Projekts, den geplanten zukünftigen Verlauf der Lösung und die Ergebnisse des Projekts nach vollständiger Umsetzung enthalten.
4) Beurteilung des Förderantrags Eingereichte Förderanträge werden von der Verwaltungsbehörde (in der Regel das zuständige Ministerium) oder von einer von ihr autorisierten Institution (der sogenannten zwischengeschalteten Stelle) bewertet. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch einen mehrköpfigen Expertenausschuss nach Kriterien, die Teil der Aufforderung sind (diese finden wir entweder direkt in der Aufforderung oder in den zugehörigen Unterlagen – zum Beispiel im Handbuch für Antragsteller/Begünstigte). Für den Erfolg des Förderantrags ist es unerlässlich, dass das Projekt, das aus Fördermitteln kofinanziert werden soll, nach Möglichkeit alle Bewertungskriterien erfüllt.
5) Projektdurchführung Wird der Antrag als erfolgreich eingestuft, erhält der Antragsteller einen Vertragsentwurf, in dem die Bedingungen für die Kofinanzierung und Durchführung des Projekts festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere die Regeln für die Auswahl von Lieferanten, die verpflichtende Projektpublizität, Grundsätze für die Aufbewahrung und Aufbewahrung von Projektunterlagen usw.
Erst nach Unterzeichnung des Fördervertrages kann das Projekt in der Regel umgesetzt werden.
6) Zahlungsaufforderung Die Finanzbeiträge selbst werden dem Zuschussempfänger entweder als nachträgliche Zahlungen (d. h. bereits angefallene Kosten werden erstattet) oder als Ex-ante-Zahlungen, d. h. der finanzielle Beitrag wird je nach operationellem Programm und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Voraus geleistet. Einige Programme kombinieren beide Arten von Zahlungen innerhalb eines Projekts, aber am häufigsten sind Ex-post-Zahlungen.
Bei der Bezahlung von Rechnungen oder der Übernahme der Arbeit, die Gegenstand der Beihilfe war, ist es notwendig, über die ordnungsgemäßen Anforderungen dieser Dokumente nachzudenken, die der Verwaltungsbehörde erst später zur Zahlung vorgelegt werden.
7) Auswertung und Abrechnung Den Empfängern des Zuschusses werden nur die Ausgaben erstattet, die als förderfähig bezeichnet sind. Welche Ausgaben als förderfähig angesehen werden können, ist im Programmplanungsdokument oder in der Aufforderung selbst festgelegt. Wenn einige Ausgaben von der Verwaltungsbehörde als nicht förderfähig eingestuft werden, z. B. weil die Unterlagen falsch eingereicht wurden, kürzt die Verwaltungsbehörde den für die Erstattung geltend gemachten Betrag. Deshalb ist es auch notwendig, über das kontinuierliche Anfertigen von Fotos, Anwesenheitslisten, Übergabeprotokollen usw. nachzudenken, die wir später zur Dokumentation von Rechnungen verwenden werden.
Dadurch wird das Risiko vermieden, dass die Kosten als nicht förderfähig anerkannt und dem Zuschussempfänger nicht erstattet werden.
8) Inspektion vor Ort Jedes Projekt, das einen finanziellen Beitrag aus den nationalen operationellen Programmen erhalten hat, unterliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsbehörden. Dabei kann es sich um eine Verwaltungskontrolle durch die Verwaltungsbehörde (oder eine zwischengeschaltete Stelle) oder um mögliche Vor-Ort-Kontrollen handeln. So können z.B. die Projektdokumentation, der physische Zustand des Projekts (oder seiner Umsetzung), der finanzielle Aspekt usw. überprüft werden.
Inspektionen können geplant oder stichprobenartig sein.
9) Werbung für das Projekt Jeder Begünstigte, der einen Zuschuss aus nationalen operationellen Programmen erhalten hat, muss über diese Unterstützung gemäß der vorgeschriebenen Publizität der Projekte informieren. Bei kleineren Projekten wird die Öffentlichkeit meist durch das Aufhängen eines A3-Posters am Ort der Projektdurchführung erreicht.
Informationen über das durchgeführte Projekt und seine Kofinanzierung aus Mitteln der Europäischen Union müssen mindestens für die Dauer der Nachhaltigkeit des Projekts öffentlich zugänglich bleiben.
10) Nachhaltigkeit des Projekts Das Projekt endet nicht am Tag der Zahlung der letzten Zahlung. Ab diesem Zeitpunkt muss sichergestellt werden, dass das Projekt für einen bestimmten Zeitraum fortbesteht, d.h. ohne Subventionen auskommt. Der Nachhaltigkeitszeitraum eines von einer Kommune umgesetzten Projekts beträgt in der Regel drei Jahre, bei ausgewählten Projekten kann er fünf Jahre betragen. Die Aufrechterhaltung der Projektergebnisse für drei oder fünf Jahre ist eine Programmbedingung, aber ein Qualitätsprojekt lebt viel länger von alleine.
Es ist gut, bei der Erstellung des Projektplans und der Einreichung des Förderantrags an die Rentabilität des Projekts nach seiner Umsetzung zu denken. |